Hinweise zur Batterieentsorgung
Wenn deine Wonderbrush Schallzahnbürste nicht mehr funktioniert, solltest du sie nicht in den normalen Hausmüll werfen. Stattdessen geh wie folgt vor:
Deutschland:
Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Batterien oder der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir gesetzlich verpflichtet, dich wie folgt zu informieren:
Als Endnutzer bist du verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Gemäß den europäischen Richtlinien und dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Altgeräte und alle im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Das Symbol nebenan bedeutet, dass Altgeräte und die im Lieferumfang enthaltenen Elektronikteile separat zum Zwecke der Wiederverwendung entsorgt werden müssen.
Entsorgung der elektrischen Zahnbürste
Wenn du deine Wonderbrush Schallzahnbürste entsorgen möchtest, solltest du sie auf einem Recyclinghof oder einer Wertgutsammelstelle abgeben. Alternativ kannst du Altgeräte und Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, kostenlos an unser Versandlager zurückschicken. Der verbaute Akku muss nicht aus der Schallzahnbürste herausgelöst werden, aber das Gerät muss korrekt entsorgt werden. Falls du unsicher bist, kannst du gerne deine Ortsverwaltung für weitere Informationen kontaktieren. Es ist wichtig, die geltenden Regelungen und Gesetze zur Batterieentsorgung zu beachten und einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, indem du Altgeräte und Elektronikteile nicht über den Hausmüll entsorgst.
Österreich:
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in Österreich
In Österreich wurde EU-Recht mit der EAG-VO in nationales Recht umgesetzt. Mit dieser Umsetzung ist u.a. sichergestellt, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte aus privaten Haushalten kostenlos an öffentlichen Sammelstellen zurückgegeben werden können. Diese Geräte dürfen nicht mehr im gemischten Siedlungsabfall entsorgt werden, sondern müssen an den dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden. Auf diese Weise können funktionsfähige Geräte wiederverwendet werden oder wertvolle Bestandteile aus kaputten Geräten wiederverwertet werden, was zu einer effizienteren Ressourcennutzung und einer nachhaltigeren Entwicklung beitragen soll. Nur durch eine getrennte Sammlung können gefährliche Bestandteile der Geräte einer ausreichenden Behandlung zugeführt werden, um negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden. Kostenlose Rückgabe- und Sammelmöglichkeiten für private Altgeräte stehen dir in Gemeinden und Herstellersystemen zur Verfügung. Eine Liste der vorhandenen Sammelstellen findest du auf der folgenden Website: https://secure.umweltbundesamt.at/eras/registerabfrageEAGSammelstelleSearch.do.
Alle Elektro- und Elektronikgeräte für den Haushalt sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne gekennzeichnet. Diese Geräte dürfen an allen Sammelstellen abgegeben werden, welche unter dem Link aufgeführt sind, und sollten nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Bitte beachte die vorstehenden Hinweise. Danke.